23. August 2016 | 19:15 | Kategorie:
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Die Sache mit dem Bayern-Rabatt

Gut Ding braucht Weile – über die Suchfunktion konnte ich feststellen, dass ich in diesem Blog vor sieben (!) Jahren einen Beitrag zum Thema Einheimischentarife gepostet hatte. Ein Salzburger befasst zu diesem Thema seit zehn (!!) Jahren die Gerichte. Er sieht nicht ein, warum er im Freizeitbad Berchtesgaden 2,50 Euro mehr zahlen muss als bayerische Badegäste. Der gute Mann hat sich wacker durch die Instanzen gestritten und jetzt vom deutschen Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Im Klartext heißt das, dass das Amtsgericht den Fall neu verhandeln muss. Vielleicht bis zum Europäischen Gerichtshof. Wir halten Sie in den nächsten Jahren hier auf dem Laufenden 😉

 

28. August 2016, 12:06

Das bleibt auf jeden Fall ein spannendes Thema.

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