2. Februar 2011 | 13:43 | Kategorie:
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„Gleichbehandlung“ auf Kosten aller!

Das neue Gleichbehandlungsgesetz verlangt, dass ab März in Stelleninseraten das Gehalt laut Kollektivvertrag (KV) und die Möglichkeit der Überzahlung angegeben werden. Die logischen Folgen: Wortinserate werden teurer und in den Inseraten werden nur Mindest- oder Ab-Gehälter angegeben. Die Optik ist fatal, der Kostenanstieg unvermeidbar.Wie sich das in der Praxis auswirkt, hat sich niemand überlegt: Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche KVs mit unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen. Wie viel Berufserfahrung und welche Qualifikationen ein Bewerber mitbringt, weiß niemand im Voraus. Aber diese Kriterien heben das Gehalt deutlich über den Mindestlohn: Mehr als 50 % unserer Mitarbeiter werden über KV bezahlt! Und dann führt dieses Gesetz dazu, dass in den Stelleninseraten überall KV-Löhne ausgewiesen werden – eventuell mit dem Zusatz, dass eine Überzahlung möglich ist. Freiwillige geldwerte Leistungen wie Kost und Logis – ein Vorteil, den andere Branchen gar nicht bieten können – werden daneben untergehen. Natürlich können auch höhere Gehälter angegeben werden: Wie viele Arbeitgeber das tun werden, bleibt offen – nicht zuletzt aufgrund möglicher rechtlicher Konsequenzen.

Wie dieses Gesetz zu mehr Gleichbehandlung führen soll, bleibt unklar. Ob all das von den Gesetzgebern bedacht wurde oder ob ihnen das egal ist, ebenso. Fest steht nur eines: Dieses Gesetz ist eine raffinierte Form, die Preise für Inserate zu heben, auf Kosten von Betrieben mit vielen Mitarbeitern und hoher Fluktuation: Hier wird nach dem Budget noch einmal der Tourismus zum Handkuss gebeten.

2. Februar 2011, 18:34

Ob dieses Gesetz ein Mehr an Gender-Gerechtigkeit bringen wird, bleibt offen. Es ist unklar, inwieweit dies von der Politik durchdacht wurde. Die Betriebe scheuen sich allerdings nicht zwingend, das Gehaltsangebot und zusätzlich bereitgestellte Sozialleistungen (Kost, Logis, usw.) in den Stellenanzeigen anzupreisen. Hierzu finden sich schon jetzt Beispiele. Rechtliche Konsequenzen sind im Zusammenhang mit der Bekanntgabe einer Gehaltsvorstellung nicht publiziert. In (gut geschriebenen) Stellenanzeigen ist zudem ziemlich exakt formuliert, für welche Zielgruppe das Offert gedacht ist (benötigte Berufs- und Führungserfahrung, sonstige eingeforderte Qualifikationen, etc.).

Dieses Gesetz betrifft ja alle Branchen: Wenn man es also unter einem positiven Licht betrachtet, hat der Arbeitgeber damit eine gute Chance, die Stellenausschreibung durch die Angabe des Gehaltsangebotes sowie zusätzlicher Sozialleistungen noch attraktiver zu formulieren – was in Zeiten des eklatanten Arbeitskräftemangels, der zunehmenden Konkurrenz aus anderen Branchen und des noch immer vielfach gehegten Wunsches nach inländischen Fachkräften ja nicht unbedingt die schlechteste Strategie sein muss. Dass die publizierten Gehaltsangebote das Marktniveau nicht „sprengen“, dafür sorgen eh die Lohnbenchmarks. Dr. Othmar Hill – international anerkannter Recruiting-Spezialist – hat beim ÖHV-Kongress 2009 in Velden deutlich darauf hingewiesen, dass es sogar von Vorteil wäre, ein (hoffentlich attraktives) Gehaltsangebot zu publizieren, da die Zahl der Bewerbungen hierdurch gesteigert werden könnte. Insbesondere ausländische BewerberInnen werden durch die dort niedrigeren Gehaltsniveaus positiv stimuliert.

Bei Online-Inseraten, aber auch bei Raum-Anzeigen im Print werden keine höheren Kosten entstehen, da die Zusatzinfos in die bestehenden Inseratengrößen untergebracht werden können. Der Preis für Wortanzeigen in den Tageszeitungen erhöht sich in Abhängigkeit der gesamten Textlänge natürlich schon. Die Beliebtheit von Wortanzeigen nimmt bei den Unternehmen jedoch ab, da der Vormarsch der Online-Medien (inkl. Social-Media, Mobile Media, usw.) auch im Recruitingbereich nicht aufzuhalten ist. Vor Jahren noch wurden viel mehr Wortanzeigen in den Tageszeitungen geschaltet. Das Kostenproblem wird sich durch diesen anhaltenden Trend abmildern.

3. Februar 2011, 10:08

Wenn rund 50 % über KV entlohnt werden, dann werden ja die anderen 50 % lediglich auf KV-Niveau entlohnt. Ob dies nachhaltig attraktiv genug ist, kann ich nicht beantworten.

In diesem Zusammenhang empfehle ich aber folgende interessante Diskussion zum Thema „Supergau am Arbeitsmarkt“:

http://www.rollingpin.at/article/articleview/2870/5/293/

http://www.rollingpin.at/artikel/nachgehakt-leider-nur-polemik-von-der-wirtschaftskammer-2906-1-84

Richtig ist die dort diskutierte Fragestellung nach den bisherigen Aktivitäten der verschiedenen Interessensvertreter. Falsch ist, diese Aufgabe nur den Interessensvertretern zuzuschreiben und gänzlich aus den Betrieben sozusagen „auszulagern“.

3. Februar 2011, 12:35

Bitte, ich bin nicht vom Fach (oder habe gerade ein Brett vor dem Kopf) – aber ich wäre dankbar, wenn man mir den Zusammenhang zwischen den hier zu lesenden Beiträgen zur Kollektivvertragsproblematik und dem Gleichbehandlungsthema herstellt.

3. Februar 2011, 13:26

Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt die Angabe der Gehaltsvorstellung in den Stellenanzeigen. Damit sehen alle (männlichen UND weiblichen) BewerberInnen, was das Jobangebot finanziell bieten könnte. Mit dieser „Verhandlungsbasis“ soll wohl die Ungleichbehandlung bei der Gehaltsverhandlung vermieden werden (hierzu bitte das Sozialministerium befragen).

Wenn wir das Thema der etwaigen Kostensteigerungen für Wortanzeigen in Zeitungen einmal weglassen, könnte der Zusammenhang vielleicht so gemeint sein: Es gibt eine Angst, daß sich die Veröffentlichung von Gehaltsangaben negativ auf die Branche auswirkt, nämlich dann, wenn diese nicht attraktiv genug sind und die Bewerber zusätzliche – nur in dieser Branche übliche – Bestandteile wie Kost und Logis nicht im notwendigen Ausmaß als Benefit einrechnen.

3. Februar 2011, 16:23

Leider konnte ich heuer nicht beim Kongress sein, dies war sicherlich eine lustige 😉 Diskussion.
Zum Teil verstehe ich die Aufregung. Dem muss man aber folgenden Fakt gegenüberstellen, dass die Hotelerie ein unbeliebter Arbeitgeber ist. Wir finden keine Fachkräfte und scheitern bereits bei den Lehrlingen. Vielleicht erlauben Sie mir einen Vergleich:
Wenn die Auslastung unserer Hotels nicht stimmte, gingen wir mit dem Preis runter, immer ein bisserl billiger als der Nachbar und als wir irgendwann drauf kamen, dass sich dies nun doch nicht rechnet entschieden wir uns das Problem am Produkt zu suchen – e voila – dann klappts auch wieder.
Ist es nicht genau das gleiche bei den Mitarbeitern? Die teuren Fachkräfte zahlen wir immer ein bisserl mehr als die Anderen, damit die ja bleiben und dann ärgern wir uns, dass die Mitarbeiter mitten in der Saison davonlaufen. Vielleicht sind unsere Angebote nicht attraktiv genug?
Ich fürchte mich nicht vor einer Angabe der Entlohnung, wenn wir gerüstet sind was wir dafür bieten & was wir dafür verlangen. Wie sie alle wissen, ist das Gehalt drittrangig wenn es um die Arbeitsplatzentscheidung geht, also seit wann werden drittrangige Themen so heiß diskutiert, fangen wir doch mal an und beschäftigen uns mit den ersten beiden Entscheidungsfaktoren: Arbeitsklima & Kollegen/Vorgesetzte
Viel Vergnügen jedem einzelnen dabei.

9. Februar 2011, 12:06

Nachdem Herr Pech die Diskussion fernab vom Thema des blog-Beitrages mit seinem Kommentar im Rolling PIN über „sesselklebende Kammer-Partei-Soldaten“ ergänzt hat, die nichts anderes täten als „Ideen zu verhindern und in der Vergangenheit zu leben“, und gleichzeitg überhaupt jegliche Dienstleistung der Wirtschaftskammer für die Gastronomie in Frage stellt, darf ich Herrn Pech folgende Fragestellungen übermitteln: Wir können dazu auch gerne sachlich bleiben.
1.) Wer hat 2010 trotz immensem Widerstand eine Gastgartenregelung erreicht, damit Gast- und Schanigärten bis 75 Sitzplätze unter Einhaltung der allg. Auflagen aber ohne Anrainerverfahren genehmigt werden?
2.) Wer hat ein (Nicht-)Rauchergesetz entwickelt, das allen den Lokalen und Gästen größtmögliche Freiheit erhält?
3.) Wer hat das Antikorruptionsgesetzt so beeinflusst, damit es weiterhin möglich ist, Einladungen zum Geschäftsessen in der Gastronomie ohne Strafverfolgung in die Buchhaltung zu nehmen (Stichwort „Anfüttern“)?
4.) Wer hat die Vergebührung durch die AGES die letzten Jahre verhindert und die Gesetzgebung zur Hygiene so beeinflusst, damit Millionengebühren von der Gastronomie ferngehalten wurden?
5.) Wer hat es geschafft, dass Trinkgeld steuerfrei ist und bleibt?
6.) Wer sorgt für leistbare AKM-Gebühren in der Gastronomie und fördert darüber hinaus mit Gutscheinen die Livemusik?
7.) Wer hat 2010 mit dem Finanzministerium sicher gestellt, dass das Gedeck mit 10% und nicht mit 20% versteuert wird?
8.) Wer kämpft gerade dafür, dass die staatliche Lehrlingsförderung nicht komplett gestrichen wird?
9.) Wer hat gerade eben mit dem Sozialpartner ein Saisoniermodell vorgestellt, damit ab 1. Mai 2011 auch weiterhin Mitarbeiter aus Bosnien, Serbien etc. bei uns arbeiten dürfen und nicht das Saisonier-Kontingent auf 0 gestellt wird, wie bereits von der Regierung geplant?
10.) Wer hat gerade eben mit beeinflusst, dass letzte Woche ein Erlass zur Ausweispflicht für beim Einkauf im C&C Markt vom Finanzministerium ersatzlos zurückgenommen wurde?!
Antwort: Die Wirtschaftskammer. Der Fachverband der Gastronomie. Die Gastronomen und Hoteliers dürfen mit uns rechnen, auch in Zukunft! Darüber hinaus sind alle Rechtsauskünfte (wie zum Beispiel Arbeitsrecht) für Mitglieder der WKO kostenlos.

18. Februar 2011, 17:06

Was teurere Stelleninserate mit Gleichbehandlung zu tun haben, hat Günther Greul in der aktuellen T.A.I. herrlich auf den Punkt gebracht: http://www.tai.at/index.php/de/blogs/durchgeblickt/1799-gender-aktionismus.

27. Februar 2011, 15:12

Ein Kurzbeispiel das nicht alle aber viele Teile der Tourismuswirtschaft darstellt:

Stellenanzeige für eine leitende Position eines guten Hotels im SalzburgerLand: Für eine 6 Tage Woche netto € 1.150,- zzgl 200,- (13+14 Gehalt) ergibt ? 1.350,- mtl. Unterkunft und Verpflegung kostenlos… Du bist Kranken- Unfall- Arbeitslosen- und Pensionsversichert. Tolles Angebot?!

Wie die Wirtschaft Berufs- und vor allem Weiterqualifizierungsmaßnamen verhindert um billige Löhne zu halten… So machen wir „Qualitätstourismus“ in Österreich gaaanz sicher – nicht. Die Hardware ist alt oder zu tiefst verschuldet durch Investitionszyklen um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden. Die Software brennt mangels Motivation und Fortbildung aus – egal, wir leben ja in der Wegwerfgesellschaft und behandeln auch Mitarbeiter so, als könnten wir neue einfach kaufen.

6. März 2011, 8:58

Um die Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau beim Lohnniveau zu erreichen muss es doch bessere Ideen geben.

Eine solche gedankenlose, praxisferne Loesung ist fuer
das kleine Oesterreich wieder typisch.
Statt richtiger Loesungen werden neue Probleme geschaffen. Wer denkt an die verschiedenen Kollektivvertraege, die Ueberzahlungen, Sonderzahlungen, die zusaetzlichen Leistungen und das soll alles in einem Stelleninserat dargestellt werden. Tu felix Austria.

13. April 2011, 11:01

In letzter Zeit werden laufen (fast monatlich) Gesetze geboren die weitab von dem Thema ENT-Bürokratisierung
weg sind!
Wir haben gesetzlich fixierte Grundlöhne…der Rest entsteht
aus Qualifikation und Engagement…was soll dieser Wahnsinn
von „Gleichbehandlungsgrundsatz“?
Wettbewerb ist und muss das Ziel sein!
Wo sind unsere Vertretungen bei diesen Verhandlungen gewesen,…und schmückt euch nicht immer mit vergangenen Erfolgen!
Es gibt in der Gastronomie..Kol.Verträge für Mitarbeiter mit Inkasso und ohne Inkasso,mit Lehre und ohne Lehre,Oberkellner,Lehrlinge im 1 lehrjahr,2 lehrjahr,3 lehrjahr,Doppellehre,..das Ganze bei den Köchen.,bei der Etage..usw.
Vor 2000 Jahren sagte schon ein sehr berühmter Herr: HERR SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN!

Die einzigen Gewinner sind die Medien!

14. April 2011, 10:22

Laut Lohntabelle OÖ 2010 gibt es 50 (Fünfzig) mögliche verschiedene Kollektivvertragslöhne in der Gastronomie!
Ich freue mich schon auf die neue Berufsgruppe die wir ausbilden müssen um diese Angaben gesetzesgetreu anzugeben!
Bürokratie ade..oder ne?

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