3. März 2015 | 10:09 | Kategorie:
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Schweiz einigt sich bei Zweitwohnsitzen

Die geplante Referendum von Vera Weber, Präsidentin der Zweitwohnsitzinitiative Helvetia Nostra, wird auf Grund eines Kompromisses mit SVP und FDP nun nicht stattfinden: Die Parteien willigten ein, die wesentlichen Schlupflöcher im Gesetzesentwurf von Bundesrat und Ständerat zwar nicht zu stopfen, doch immerhin deutlich zu verkleinern. Zum einen soll es keine „Plattformwohnungen“ geben (nach dem Entwurf sollten künftig Zweitwohnungen errichtet werden können, wenn sie danach über Vertriebsplattform angeboten würden). Zum anderen, und das trifft den Tourismus besonders hart, sollen in Zukunft nur mehr 50% des Bestandes alter Hotels in Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen und nicht, wie geplant, 100%. Wichtiges Detail am Rande: Die CVP (Christdemokratische Volkspartei der Schweiz) ist bei diesem Deal nicht mit von der Partie. Und: Mit dem Rückzug von Vera Weber ist nicht gesagt, dass sich nicht andere Initiatoren für ein Zweitwohnsitz-Referendum finden.

3. März 2015, 18:03

Die Schweiz war in der Vergangenheit sehr zweitwohnsitzfreundlich und hat aus der Erfahrung gelernt und damit ist die Befürchtung sehr real, dass anlagebereites Kapital auch nach Österreich fluten wird. Hiezulande gibt es zwar restriktive Regelungen aber eine lockere Praxis, wie man beobachten kann. Mehr öffentliche Aufmerksamtkeit könnte dan bei diesem Thema keineswegs schaden.

4. März 2015, 18:24

Wir brauchen in Österreich dringend eine bundesweite Rahmenregelung und länderspezifische Zweitwohnsitzgesetze, die eine brauchbare Hilfe und Orientierung für Bürgermeister, Investoren/Entwickler und Hoteliers liefern.

7. März 2015, 17:53

Die Schweiz ist seit Jahrzehnten bekannt für ihren großzügigen Umgang mit Freizeitwohnsitzen, auch sehr zur Freude der Bauwirtschaft in den Berggebieten. Zweitwohnungen sind in den Tourismuskantonen überall präsent, mit positiven und negativen Effekten für den Tourismus, und in der Regel zum gehörigen Nachteil der Ortsstruktur sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Verantwortungsvolle Schweizer Touristiker sind sich schon lange bewusst, dass Freizeitwohnsitze in zu großer Zahl für die Tourismuswirtschaft nicht unbedingt das Gelbe vom Ei sind. Als einer der positiven Aspekte ist anzumerken, dass gerade in entlegeneren Berggemeinden manche traditionellen Bauwerke längst verfallen wären, hätte man sie nicht der Nutzung als Freizeitwohnsitze zugeführt. Letzteres ist auch ein Weg, der im neuen Zweitwohnungsgesetz der Schweiz vorgesehen ist (Umnutzung geschützter oder ortsbildprägender Bauten zu Zweitwohnungen).

Angesichts der hohen Anteile von Zweitwohnungen in Schweizer Ferienorten ist aus meiner Sicht die Regelung, dass nur 50 % von Hotel-Altbeständen in Freizeit-wohnsitze umgewandelt werden fürfen, der Rest jedoch für Erstwohnungen, Angestelltenunterkünfte oder kommerzielle Nutzungen zur Verfügung stehen muss, absolut sinnvoll. Wir kennen ja aus touristischen Intensivregionen in Österreich die Problematik, dass sich junge Einheimische dort den Wohnraum nicht mehr leisten können und zur Abwanderung in mehr oder weniger weit entferne, andere Gemeinden gezwungen sind. Künftige Generationen in Schweizer Tourismusorten werden über diese 50 % Regelung vermutlich einmal erfreut sein.

Wie Franz Hartl schreibt, drängt das Kapital nach Österreich. Der Umstand, dass dieser Druck und das dadurch gesteigerte Interesse nach Freizeitwohnsitzen unseren Tourismusgemeinden große Sorgen bereitet, hat ja auch dazu geführt, dass das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Jahre 2014 eine Enquete zu dieser Thematik durchgeführt hat. Es würde auf jeden Fall Sinn machen, die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen und allenfalls weiter zu entwickeln, und, wie Manfred Kohl anregt, eine österreichweite Rahmenregelung zu formulieren. Und was die Bundesländer anbelangt: Tirol und Vorarlberg sind jedenfalls aktuell dabei, ihre Raumordnungsgesetze in geeigneter Weise zu adaptieren.

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