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8. Juli 2014 | 14:18 | Kategorie:
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OGH schiebt Airbnb und Co. einen Riegel vor!

Der heutige „Standard“ berichtet: „Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (5 Ob 59/14 h) ausgesprochen, dass bereits die Nutzung eines einzigen Wohnungseigentumsobjekts eines Wohnhauses als Ferienappartement für Touristen als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer und damit als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung der Wohnung qualifiziert werden kann. Bisher hatte der OGH dies nur in Bezug auf die Vermietung … weiterlesen