13. Februar 2019 | 09:35 | Kategorie:
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Gastkommentar: Besteuerung der Freizeitwohnsitze

Die Besteuerung von Freizeitwohnsitzen ist schon seit geraumer Zeit in Planung und könnte eine lukrative Einnahmequelle für Gemeinden in Tirol werden. Die Wohnsitze wurden zu einer Zeit geschaffen, wo dies in Raumordnung, Flächenwidmung und Bebauungsplänen noch „leichter“ umsetzbar war. Eine nach dem Erwerb bzw. Kauf in Nachhinein eingehobene Besteuerung ist immer möglich und ist halt „blöd gelaufen“ für die Auswärtigen. Warum sollte man nicht jetzt ex post eine Besteuerung einführen, wenn die Wertschöpfung solcher Freizeitwohnsitze lange nach ihrem Erwerb rapide abnimmt und es zu gefühlten Belastungen in den Kommunen kommt. Die Gemeinden kämen wieder zu einer neuen Einnahmequelle und diese ist einfach einzuheben. Vorausgesetzt, es gibt gültige Meldungen in den Erholungsdomizilen, auf die die Gemeinde zugreifen kann.

Eine lukrative Einnahmequelle?

Solche Einnahmequellen haben auch schon bei Gewerbegebieten gut funktioniert, wo der Flächenverbrauch gigantisch zugenommen hat und der Angebotsmix der Verkaufsflächen beängstigend austauschbar ist. Zum Glück fließen dadurch Kommunalgebühren, Erschließungskosten sowie Kanal- und Wassergebühren reichlich in die Gemeindekassen.

Das heißt für die Besteuerung von Freizeitwohnsitzen: Ist die Gemeinde finanziell ein wenig knapp bei Kasse, genehmigt sie einfach eine neue Ferienanlage. Wie ist das nochmals mit den Lenkungseffekten von Besteuerungen?

13. Februar 2019, 20:02

Tirol hat die Zahl der Zweitwohnsitze auf 8 % der Wohnsitze in einer Gemeinde beschränkt. Salzburg hat eine Grenze bei 10 % eingezogen. Eine Gemeinde kann daher – zumindest wenn es sich um eine solche in einem tourismusintensiven und damit zweitwohnsitzträchtigen Region handelt – keine weiteren Zweiwohnsitze mehr genehmigen. Letztlich ist in den meisten Ferienregionen die bestehende Grenze schon weit überschritten.

Die Gemeinden sind bisher sehr lax gewesen, den Bau von Zweitwohnsitzen zu unterbinden. Aber jetzt greifen sie zumindest die Möglichkeit auf, diese mehr mit Abgaben zu belasten.

Das ist vor allem rechtsstaatlich interessant, wenn man beginnt Zweitwohnsitze zu besteuern, die es eigentlich nicht geben dürfte. . . . .

15. Februar 2019, 12:18

Welchen Beitrag leisten die ILLEGALEN Freizeitwohnsitze?

Der Ansatz einer Freizeitwohnsitzabgabe in Tirol, welche zukünftig an die Gemeinde zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur ginge, ist ein sinnvoller und bereits lange diskutierter. Doch was würden die Eigentümer, die ihre Wohneinheit ohne vorhandenem Freizeitwohnsitz-Bescheid nützen beitragen? Immerhin besteht ein beträchtlicher Teil eines Gemeindebudgets aus den Ertagsanteilen des Finanzausgleich. Diese Ertragsanteile orientieren sich nicht an der laufend steigenden Anzahl der Nebenwohnsitze, sondern an den Hauptwohnsitzen, die wiederum langfristig betrachtet tendenziell stagnieren.

Derzeit bezahlen in Tirol all jene Eigentümer einer Wohneinheit mit einem gültigen Freizeitwohnsitzbescheid bereits eine pauschalierte Tourismusabgabe an den örtlichen Tourismusverband (8% aller Wohneinheiten einer Gemeinde dürfen einen Freizeitwohnsitzbescheid erhalten).

Wenn allerdings einige Gemeinden wie zum Beispiel in der Region Bezirk Kitzbühel bereits seit über zwei Jahrzehnten die 8% Regelung laut dem Tiroler Raumordnungsgesetz überschritten haben, was zahlen dann die Immobilienbesitzer ohne Freizeitwohnsitzbescheid? Gemeint sind damit sind z.B.: die Eigentümer, die ihre neugekaufte Wohnung oder ihr Haus nicht über das ganze Jahr entweder mit einem Nebenwohnsitz oder gar ohne einer Meldung nützen bzw. an Dritte zur Freizeitwohnsitznutzung vermieten.

Ist die Nutzung bei all den vielen neuentstandenen Immobilien ohne einen Freizeitswohnsitz-Bescheid und ohne einer Hauptwohnsitzmeldung überhaupt legal?

Mittlerweile dürften im Tiroler Unterland Gemeinden mit über 30% aller Wohneinheiten ohne (!) vorhandenen Freizeitwohnsitz- Bescheid weit über der 8% Grenze bestehen. Darunter würden eben dann die Wohneinheiten, die „Illegale Freizeitwohnsitze“ bezeichnet werden, fallen. Diese würden weiterhin steuerlich weder an die Gemeinde noch an den örtlichen Tourismusverband am Erhalt der Infrastruktur etwas beitragen.

Fakt ist, dass neben dem Land Tirol ausschließlich die Bürgermeister und die Tourismusverbände über ein Verzeichnis wissen, wer bei seiner Wohneinheit über einen Freizeitwohnsitz-Bescheid verfügt. Ausschließlich die Bürgermeister als oberstes Meldeorgan wüssten, welche Meldung an einer Immobilie aufrecht ist. Eine Kontrollmöglichkeit, ob die vielen Wohneinheiten ohne vorhandenem Freizeitwohnsitz-Bescheid überhaupt genützt werden dürften, obliegt ausschließlich dem örtlichen Bürgermeister und den Bezirkshauptmannschaften.

Es wäre keinesfalls gerecht all jene Besitzer einer Immobilie mit gültigem Freizeitwohnsitz-Bescheid doppelt zu besteuern (Abgabe an Gemeinde und TVB).

Es ist ohnehin bekannt, dass es durch den Anstieg von „illegalen Freizeitwohnsitzen“ zu einer Wohnraumverknappung kommt, in Folge zu einem stetig steigendem Anstieg der Grundstückspreise und einem damit verbundenen Wegzug von Einheimischen mit Hauptwohnsitzmeldung.

In Kitzbühel werden nur mehr knapp über 50% aller Wohneinheiten laut Statistik Austria mit Hauptwohnsitzmeldungen (Einheimischen) bewohnt.

Unkontrollierte Bau- und Widmungspolitik als Ursache?

Trotz der regemäßigen Kritik zu illegalen Freizeitwohnsitzen werden immer wieder neue Flächen in Bauland/Wohngebiet vom örtlichen Gemeinderat umgewidmet und darauf wissentlich von der obersten Bauinstanz (BürgermeisterIn) neue Immobilien bewilligt, ohne dass ein Freizeitwohnsitzbescheid erteilt werden kann auf Grund der 8% Regelung.

Der Gemeinderat als Kollegialorgan keinerlei Einsichtsrecht (laut Gemeindeordnung) in bauinstanzliche Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit, ob ein Freizeitwohnsitzbescheid besteht, wenn es in bevorstehenden Sitzungen zu Widmungsänderungen/-erweiterungen kommt.

Es gibt kein übergeordnetes Kontrollorgan zu operativen Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung, welches die örtlichen Gemeinderäte in Ihren Abstimmungen auf die Auswirkungen hinweist. Die örtlichen Raumordnungsausschüsse sind wiederum mit Politikern besetzt und die Bauamtsleiter oder Gemeindeamtsleiter. Diese unterliegen als „unabhängige“ Verwaltungsbedienstete oftmals der Weisung ihres Chefs, dem Bürgermeister. In der Praxis werden bei Neuwidmungen maßgeschneiderte Raumordnungsgutachten, natürlich vom Gemeindebudget finanziert, beauftragt. Dies erleichert eine Zustimmung im Gemeinderat.

Nicht einmal ein örtliches Raumordnungskonzept, welches auf zehn Jahre vorgesehen ist, bleibt in der Praxis in Stein gemeißelt – sollte sich eine demokratische Mehrheit im Gemeinderat dafür entscheiden, dieses für neue Immobilien- und Spekulantenprojekte abzuändern. Das Land Tirol akzeptiert meist den demokratischen Willen der Gemeindeautonomie und nimmt die Entscheidung des örtlichen Gemeindrates zur Kenntnis.

27. Februar 2019, 14:32

Wer mit wachen Augen durch verschiedene alpine Regionen reist, wird immer wieder auf das Phänomen stoßen, dass Zweitwohnsitzprojekte in Regionen entstehen, die bereits jetzt ein deutliches Problem mit den Basisinfrastrukturen haben: eine mühsam am Leben erhaltene Gastronomieszene, wenig bis gar keine Geschäfte, Defizite in der medizinischen Versorgung und im ÖPNV. Kritisch betrachtet handelt es sich um ein nicht zu Ende gedachtes Zukunftskonzept für touristisch mäßig entwickelte Tourismusregionen.

21. Oktober 2019, 11:51

Ich habe bereits seit 2003 in Ischgl ein Reihenhaus, habe dort meinen Nebenwohnsitz angemeldet und zahle Tourismusabgabe. Offensichtlich bin ich einer der wenigen, der diese Abgabe bezahlt. Ist die Forderung dieser Abgabe rechtens? Danke

21. Oktober 2019, 16:19

Ihre Anfrage wurde im aktuellen Beitrag:

https://www.tp-blog.at/politik/leserfrage-aufenthaltsabgabe-am-zweitwohnsitz

besprochen.

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