3. Juni 2013 | 20:45 | Kategorie:
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Hochwasser: Soforthilfe für betroffene Betriebe

Die Soforthilfe beträgt pro Schadensfall 10 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Mittel werden von Wirtschaftskammer und der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt (SVA) aufgebracht. Jeder in Not geratene Betrieb kann die Soforthilfe direkt über seine Landeskammer beantragen. Die SVA bietet darüber hinaus Stundungen und Ratenvereinbarungen für die Bezahlung der Versicherungsbeiträge an. Betroffene können sich diesbezüglich bei ihrer SVA-Landesstelle melden.

4. Juni 2013, 20:50

Für den Wiederaufbau ist es natürlich auch möglich Investitionsförderungen in Anspruch zu nehmen.

Mehr dazu unter: http://www.oeht.at/finanzierung/das-oeht-finanzierungsprogramm-im-ueberblick/

5. Juni 2013, 7:14

Das sieht fürs erste sehr schön aus. Jetzt können die Politiker wieder Gutmenschen spielen!
Doch die Politik kann nichts verschenken da Sie nichts erwirtschaftet.
Dies bezahlen nicht die Politiker sondern die Menschen in Österreich die etwas erwirtschaften mit Ihren Steuern und Abgaben. Gestern hat die SVA wieder pünktlich abgebucht, wie immer. Freud euch auf den Herbst wenn die Wahl vorbei ist. Es gibt sicher wieder einmal Steuer- und Abgabenerhöhungen!

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