23. Juni 2016 | 11:25 | Kategorie:
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„Sharing Economy“ in der Beherbergung

Die Autoren des folgenden Beitrages, Dr. Peter Laimer (Mitglied der Plattform Tourismusforschung) und Mag.(FH) Jürgen Weiß von der Statistik Austria, widmen sich für die Tourismusforschung besonders spannenden Punkten der „Sharing Economy“ in der touristischen Beherbergung. Sie zeigen, dass daraus resultierende Übernachtungen bereits in die entsprechenden Statistiken mit einfließen, und diskutieren, ob diese neuen Angebotsformen auch neue Gästeschichten erschließen.

 

Um was für einen touristischen Markt handelt es sich bei AirBnB?

(Autoren: Dr. Peter Laimer, Mag.(FH) Jürgen Weiß / Statistik Austria)

Die „Sharing Economy“ in der Ausprägung von AirBnB, Wimdu oder 9flats als Vermittlungsplattformen von Übernachtungsdienstleistungen befinden sich im Graubereich zwischen Schattenwirtschaft und statistisch gut erfassbarer Marktwirtschaft. Sie sind innerhalb kurzer Zeit zu einem nicht mehr vernachlässigbarem touristischen Angebotsfaktor geworden. Übernachtungen, die via AirBnB vermittelt werden, werden bereits statistisch erfasst und fließen in tourismusstatistische Aggregate wie die Reiseverkehrsbilanz und das TSA ein, da entsprechende Schätzverfahren aufgrund der Transparenz der Anbieterwebseiten valide Ergebnisse liefern.

Neben den vielfach geführten Diskussionen über steuerliche und rechtliche Einordnungen wird vor allem die These diskutiert, ob AirBnB-Vermieter eine Bedrohung für die gewachsene Hotelinfrastruktur darstellen. Um die These zu stützen und das Ausmaß dieser Bedrohung messbar machen zu können, muss vorab eine wesentliche Frage beantwortet werden: Auf welchem konkreten Markt sind AirBnB-Anbieter tätig? Handelt es sich dabei um den klassischen Hotelmarkt, dann schöpfen die durch AirBnB generierten Nächtigungen Marktanteile der gewachsenen Beherbergungsstruktur ab. In diesem Fall ist AirBnB als Vertriebsplattform einzustufen, welche hauptsächlich privaten Zimmervermietern eine Möglichkeit bietet, die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Dadurch würden tatsächlich Nächtigungen von gewerblichen Anbietern, die preislich nicht auf das Niveau von AirBnB-Anbietern gehen können, verloren gehen. Es könnte aber auch durchaus sein, dass AirBnB nicht nur eine neue Angebotsform darstellt und in bestehenden Nachfragesegmenten Nächtigungen generiert, sondern bislang nicht erreichte Nachfrager für AirBnB-Buchungen begeistern kann und somit Gästeschichten anspricht, die ohne AirBnB vielleicht nie eine Reise nach Österreich angetreten hätten. In zweiterem Fall würde AirBnB also keine Bedrohung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe darstellen, da jene Gäste die über AirBnB buchen, ohne AirBnB auch nicht eine traditionelle Unterkunft gebucht hätten.

Zusammengefasst ist zu klären, inwieweit sich AirBnB einen eigenen Markt schafft oder Marktanteile aus den traditionellen Beherbergungsmärkten abschöpft. Die Antwort wird wohl dazwischen liegen. Ein erster Beitrag zu diesem Thema wird seitens Statistik Austria dabei beim 14th Global Forum on Tourism Statistics Ende November 2016 in Venedig vorgestellt, wo der steigenden Bedeutung der „Sharing Economy“ eine eigene Session gewidmet sein wird.

12. Juli 2016, 9:00

AirBnB ist eigentlich nichts Neues.So fing im Pinzgau,bzw.Kaprun der Tourismus an.
Unsere Eltern mit Ihrem Gasthof Mitteregger (Altwirt) und Gasthof Orgler(Neuwirt)vermittelten den Kapruner
Privatvermietern Ihre Gäste.
ENO-Reisen Deutschland,ich kann mich noch gut erinnern.
Jeden Sommer Samstag war an- und Abreise .Die Vermieter warteten vor dem Gasthof mit Ihren Kofferwagen
um die Gäste persönlich abzuholen.

Die Abrechnung lief jeweils über den Wirt – ohne Kommission ,wie sich von selbst verstand .
Dafür kamen die Sommerfrischler (wie sie genannt wurde) mit Ihren Vermietern zum Essen und feiern.

Meist entwickelte sich ein sehr herzliches Verhältnis von Vermieter zu Ihren Gästen,Stammgast.

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