7. Juli 2022 | 19:01 | Kategorie:
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„Workation“: verlockende Angebote an digitale Nomaden

Seit dem Verlauf der Pandemie setzen viele Destinationen und Betriebe auf das Thema Workation. Das hört sich trendy an, bringt aber neben Vorteilen auch etliche Fallstricke mit sich.

Mit dem Begriff, der sich aus den englischen Wörtern Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) zusammensetzt, werden digital arbeitende Menschen eingeladen, Arbeit und Freizeit temporär an einem Urlaubsort zu verbringen. Workation, also „Arbeiten, wo andere Urlaub machen“, klingt verlockend. Gerade in Zeiten, in denen Arbeit im Homeoffice zur Normalität geworden ist, ist der Reiz, seinen Schreibtisch an einen österreichischen Urlaubsort zu verlegen, entsprechend groß.

Achtung bei Angeboten über die Grenzen hinweg

In den Werbeaussagen nicht weniger heimischer Anbieter ist dies ein starkes Argument. Eine leider zu wenig beachtete Spaßbremse ist die Tatsache, dass bei der Bewerbung der Angebote nur spezielle, unabhängige Berufsgruppen im Frage kommen. Eine segmentierte Ansprache ist daher dringend notwendig. Ein weiterer Faktor ist vielen aber erst gar nicht bewusst: dass es das aktuelle Homeoffice-Gesetz gar nicht zulässt, von überall aus zu arbeiten.

Wenn der Workation-Arbeitsplatz im Ausland liegt, ist es für Arbeitgeber grundsätzlich nicht ratsam, Homeoffice im Ausland zuzulassen beziehungsweise eine solche Arbeitsweise zu vereinbaren, da dies zu Fragen des anwendbaren Rechts oder auch zu steuerlichen Problemen führen kann. Unzählige deutsche Firmen haben das Zuarbeiten aus fremden Ländern in den vergangenen Monaten bereits unterbunden. Sobald die Arbeit im Ausland verrichtet wird, können für Selbständige auch andere Regelungen gelten. Insbesondere bei Workation-Hotelrechnungen sind die steuerliche Auslegungen noch sehr dürftig.

Es bedarf also neben einer stabilen Internetverbindung auch einer profunden Marktkenntnis, um solche digitalen Nomaden richtig anzusprechen und einzubinden.

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