22. März 2017 | 10:19 | Kategorie:
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Dritte Piste – einfach zum Nachdenken

Viel ist rund um das Urteil zur Dritten Piste bereits über die Abwägung öffentlicher Interessen gesagt und geschrieben worden. Dabei wurde und wird vor allem auch mit wirtschaftlichen Argumenten gefochten. Arbeitsplätze werden ins Treffen geführt, touristische Impulse, Wertschöpfung. Und doch gibt es Kleinigkeiten, auf die man stößt, die einen zum Nachdenken anregen. Wo man sich unweigerlich die Frage stellt, ob Probleme nicht eigentlich im Grundsätzlichen behoben werden sollten. Daher nachstehend ein kurzer Auszug aus dem Urteil (Seite 122) –

„Keine besonderen öffentlichen Interessen an der Errichtung der dritten Piste bestehen aus steuer- und abgabenrechtlicher Sicht. Das Verfahren ergab eine steuer- und abgabenrechtliche Sonderstellung von Flughäfen, die gesetzlich verankert ist und somit vom rechtspolitischen Willen des demokratischen Gesetzgebers getragen ist“

Gewinne privatisieren – Kosten sozialisieren?

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mir jetzt Unmut zuziehe – aber kann es das sein? Liegt hier nicht – völlig ungeachtet der aus touristischer Sicht berechtigten Argumente für eine Sicherung des Flughafen Wien – ein strukturpolitischer Webfehler vor, der gerade vor dem Hintergrund öffentlicher Interessen „wettbewerbsverzerrend“ ist? Müsste nicht – gerade im Sinne eines Interessensausgleichs auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Basis – dafür Sorge getragen werden, dass bei entsprechender Belastung des Systems auch ein adäquater Beitrag für das System geleistet wird? Woran bemisst man die „Sonderstellung“, wie rechtfertigt man sie – nicht in der Vergangenheit, sondern gerade weil die Diskussion geführt wird im Hier und Jetzt?

Mag sein, dass ich hier etwas nicht verstehe, dann bitte ich um Aufklärung…

 

 

22. März 2017, 15:35

Dass Flughäfen eine Sonderstellung haben, egal ob diese besonders gut oder besonders schlecht frequentiert sind war mir aufgrund zahlreicher Reportagen bereits bekannt. Die Frage ist für mich wie groß der Vorteil tatsächlich ist und in welchem Umfang finanzielle Nachteile für das System entstehen?

Übrigens: wir tragen auch zu einer Steigerung des Tourismus in Österreich bei – wir wünschen uns ebenfalls eine steuer- und abgabenrechtliche Sonderstellung.

22. März 2017, 16:15

Mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Richter des Verfahrens wegen Befangenheit, wird in gewisser Weise die Sonderstellung auch hinterfragt.

23. März 2017, 10:56

Flughäfen haben die gleiche Funktion, wie Bahnhöfe: Sie sind Teil der (öffentlichen) Infrastruktur, die ja auch keine besteuerbaren Leistungen erbringen. Oder erwartet jemand Steuereinnahmen vom Semmering -Straßentunnel, der ein Vielfaches einer dritten Flughafenpiste kosten wird. Verkehrsinfrastruktur ist die Voraussetzung dafür, dass viele besteuerbare Vorgänge überhaupt stattfinden können. Deshalb ist es auch problematisch, Infrastruktureinrichtungen zu privatisieren: Bei primär gewinnorientierter Führung bleibt die gesamtwirtschaftliche Aufgabe meist auf der Strecke. Im übrigen: Worin besteht eigentlichdie „abgabenrechtliche Sonderstellung“ von Flughäfen? Wenn sie als Unternehmen Gewinn machen, müssen sie diesen wie alle anderen versteuern.

Günther Greul

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