19. September 2022 | 11:53 | Kategorie:
0

UVP-Novelle: Eine typisch österreichische Lösung?

Am heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist für die geplante Novelle des UVP-Gesetzes. Dem vorliegenden Vorschlag zufolge soll der Kreis der UVP-pflichtigen Vorhaben deutlich ausgeweitet werden – das betrifft unter anderem auch Skigebiete und – das ist einer der Hauptansatzpunkte – Vorhaben der Energiewende. Das mit letzteren verbundene politische Ziel der Novelle besteht darin, den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen, auch wenn die Energieraumplanung auf Landesebene fehlt.

Rechtsexperten sehen in dem vorliegenden Entwurf zumindest den „ambitionierten Versuch, viele Regelungsziele zu vereinen. Insbesondere die neuen Instrumente für UVP-Behörden und das Bundesverwaltungsgericht zur Strukturierung des Verfahrens versprechen auch in zeitlicher Hinsicht eine gewisse Beschleunigung in den Verfahren. Akzeptanz in der Bevölkerung, mangelnde Behördenausstattung und fehlende Verfügbarkeiten von Sachverständigen, können diese Regelungen aber nicht wettmachen.

Was ist ein hohes öffentliches Interesse?

Die Erschließung von Skigebieten, die Errichtung von Seilförderanlagen zur Personenbeförderung oder Schleppliften, die Errichtung von Pisten oder von Beschneiungsanlagen (einschließlich Speicherteiche) wird – wenn die Novelle wie geplant in Kraft tritt – durch eine möglicherweise vorliegende UVP-Pflicht schwieriger.

Unter den zahlreichen Kritikpunkten, die im Zuge der Begutachtungsfrist genannt wurden, möchte ich folgende herausgreifen:

Das ist zum einen das Problem, dass es an vorgelagerten Planungs- und Verhandlungsebenen fehlt, um Projekte so akkordiert und technisch sauber aufsetzen zu können, dass eine nachgelagerte UVP zügig abgewickelt werden kann. Fehlen diese vorgelagerten Ebenen, werden nicht nur technische und ökologische Fragen (darunter Auswirkungen auf Klima und Umwelt) sondern auch Konflikte in das UVP-Verfahren hineingetragen, was dem Verfahren nicht dient, es aber mit Sicherheit verzögert und verteuert.

Hand in Hand damit geht die bis dato nicht gelöste Frage, was genau denn nun ein hohes öffentliches Interesse ausmacht und warum ein solches bei Fragen der Energiewende dringender vorliegen soll als bei anderen Vorhaben. In den Erläuterungen heißt es dazu: „Aufgrund der geopolitischen Herausforderung und der europäischen und nationalen Bestrebungen der Klimaneutralität und Energiewende, ist ein besonderes Augenmerk auf die Vorhaben der Energiewende zu legen. Der Ausbau von erneubaren Energien und der erforderlichen Leitungen ist notwendig und voranzutreiben. Es sind daher Erleichterungen für diese Vorhabenstypen – unter Einhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus – notwendig.“

Es bahnt sich hier – zum wiederholten Male – eine typisch österreichische Lösung an, indem versucht wird, latente Planungsdefizite (die über Bundesländergrenzen hinweg reichen) mit einem zentralen Eingriff durch den Bund zu umgehen. Dies wird zu keinem besseren Ergebnis führen, wenn die unterschiedlichen öffentlichen Interessen und die damit verbundenen Ansprüche an den Raum nicht von unten nach oben besser aufeinander abgestimmt werden.

Kommentieren

Ihre Daten werden im Rahmen der Kommentarfunktion gespeichert, darüberhinaus aber für keine weiteren Zwecke verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentar zurücksetzen