6. Juli 2021 | 11:45 | Kategorie:
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Kalte Betten in Zeiten von Corona

In vielerlei Hinsicht haben die Aktivitäten der Staaten rund um Corona dazu geführt, dass latent vorhandene Probleme und Fehlentwicklungen deutlich zutage treten – so auch die Frage der kalten Betten. In Lech hat man jetzt beschlossen, in den kommenden zwei Jahren keine Baugenehmigung für Investorenmodelle zu erteilen.

Wie wirkungsvoll diese Lenkungsmaßnahme (noch) sein kann, sei an dieser Stelle dahingestellt.

Zusammentreffen ungünstiger Faktoren

Fakt ist, dass zahlreiche Betten in Zeiten von Betretungsverboten, Quarantänemaßnahmen und rigorosen Einreisebestimmungen wohl noch kälter geworden sind, als sie es ohnedies bereits waren. Fakt ist auch, dass die nunmehr um sich greifenden Wirtschaftskrise die Flucht der Investoren in Sachwerte stimulieren wird. Fakt ist schließlich, dass man mit Sorge die Bilanzen vieler Betriebe für die Jahre 2021 und 2022 erwartet, die nicht mehr durch staatliche Hilfen geschönt sein werden.

Es werden zahlreiche Gemeinden daher gar nicht umhin kommen, diesem absehbaren Zusammentreffen ungünstiger Faktoren ins Auge zu blicken, wenn sie nicht noch mehr dunkle Häuser haben wollen – sei es auf Grund von Betriebsschließungen, sei es auf Grund von (gescheiterten) Investorprojekten.

7. Juli 2021, 14:44

Ich stehe den Themen rund um Buy2let und Investorenmodelle grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, denn es darf auf keinen Fall dazu führen, dass Freizeitwohnsitze und kalte Betten entstehen. Wenn aber ein abgesicherter Hotelbetrieb entsteht, dann sind Alternativen in der Kapitalbeschaffung sehr wohl überlegenswert. Crowdinvestments für Hotels funktionieren in vielen Teilen dieser Welt sehr gut. Für mich ist von Interesse, ob eine Baubehörde I. Instanz (Gemeinde Lech), bei zukünftigen Baubewilligungen von Hotelbetrieben als Auflage aufnehmen kann, dass keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zugelassen werden. Ich bin gespannt, ob ein Bürgermeister in bundesgesetzliche Vorschriften überhaupt eingreifen kann.

8. Juli 2021, 10:21

Bevor die Gemeinden als Baubehörde I. Instanz in die Finanzierung eingreifen, sollten Bund und Länder sich rasch daran machen zu prüfen, ob die Kapazitäten der Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen mit der enormen Verdichtung in vielen Gemeinden überhaupt noch Schritt halten können und ob das finanzierbar ist. Dieser Hebel wäre nämlich wesentlich wirkungsvoller, wenn es um die Errichtung neuer Kapazitäten geht, als die Prüfung durch eine Baubehörde. Man könnte dann der Schaffung von Wohnraum oder sicherer Wirtschaftsbetriebe (Hotel) den Vorzug geben vor reinen Spekulationsvorhaben. Der Ansatz der Gemeinde, vorab verpflichtend zu prüfen, ob die Bevölkerung wirtschaftlichen Schaden durch ein Investorenprojekt nimmt, ist in meinen Augen absurd – ich wüsste nicht, wie man dies seriöser Weise beurteilen sollte.

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