Hochwasser: Soforthilfe für betroffene Betriebe
Die Soforthilfe beträgt pro Schadensfall 10 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Mittel werden von Wirtschaftskammer und der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt (SVA) aufgebracht. Jeder in Not geratene Betrieb kann die Soforthilfe direkt über seine Landeskammer beantragen. Die SVA bietet darüber hinaus Stundungen und Ratenvereinbarungen für die Bezahlung der Versicherungsbeiträge an. … weiterlesen