9. Juni 2021 | 14:22 | Kategorie:
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ÖHV-Hotelierkongress: Absturz des Eigenkapitals

Beim diesjährigen Branchentreff der ÖHV in Linz wurde der Branche vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Eigenkapital in der Zukunft gestärkt wird! In einer ÖHV-Befragung wurde erhoben, dass die Eigenkapitalquote 2020 im Schnitt um 8% zurückgegangen ist und sich diese in den nächsten Monaten weiter verschlechtern wird.

Deshalb wäre eine Eigenkapitalstärkung gerade jetzt ein Überlebenselixier für die Betriebe, von denen bekanntlich viele mit dem Rücken zur Wand stehen. Diesbezüglich waren sich alle Experten am Kongress einig.

Eine Möglichkeit der Eigenkapitalstärkung wäre es, die Bilanzen der Hotelbetriebe auf den aktuellen Stand zu bringen. Aufgrund der Tatsache, dass in den Bilanzen Buchwerte dargestellt werden entspricht die Darstellung oftmals in keiner Weise den tatsächlichen Verhältnissen. Ganz besonders nicht, wenn die Betriebe (bzw. der Besitz) schon lange im Familienbesitz sind.

Eine Aufwertungsoption auf den Verkehrswert der Liegenschaften, die sowohl steuerlich als auch unternehmensrechtlich wirksam ist, sollte unbedingt eingeführt werden. Durch eine solche Bewertung von Grund und Gebäude mit den Verkehrswerten ließen sich „richtigere“ Werte in den Jahresabschlüssen darstellen.

Hier schlagen wir eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2022 vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz (Einzelunternehmer und Personengesellschaft: 7,5%, was einem Viertel der Immobilienertragsteuer entspricht; Kapitalgesellschaft: 6,25%) begünstigt aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dies würde die Bonität stärken und langfristig die Abschreibungsbasis erhöhen! Die Steuer soll auf 7 Jahre verteilt zu bezahlen sein. Wird innerhalb von 7 Jahren verkauft, kommt die volle Steuer zur Anwendung. Optional sollte trotzdem die Verrechnung mit Verlusten ermöglicht werden. Ebenso sollte die Abschreibung des Aufwertungsbetrages normal möglich sein (Ähnlich wie früher beim Strukturverbesserungsgesetz).

9. Juni 2021, 22:54

Wie Thomas Reisenzahn festhält kann es in Einzelfällen (Vor allem dann, wenn sich die Liegenschaft schon lange im Firmenvermögen befindet.) möglich sein, dass eine Aufwertung auf den aktuellen Verkehrswert sinnvoll ist, um stille Reserven offenzulegen und das Bilanzbild näher an die realen Werte zu bringen.

Allerdings ist das auch noch nicht die Lösung für alle Unternehmen in der Branche, muss man doch bedauerlicherweise feststellen, dass in vielen Fällen die ertragswertbasiert berechneten Verkehrswerte die in der Bilanz ausgewiesenen Werte der Aktiva nicht erreichen. In diesem Fall liegen also „negative“ stille Reserven vor und eine Anpassung würde nur das Bilanzbild verschlechtern und die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

Dort wo eine klassische Fremdfinanzierung aufgrund eines schlechten Bilanzbildes auf Schwierigkeiten stösst wird man sich daher vermehrt um alternative Finanzierungsquellen umsehen müssen. Die Zeiten des bequemen und günstigen Bankkredites scheinen sich dem Ende zuzuneigen.

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