14. Mai 2024 | 14:25 | Kategorie:
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Booking: Schärfere Regeln für Gatekeeper

Die EU Kommission verschärft die Regeln für Booking.com, der als Gatekeeper eingestuft wird.

Booking ist Gatekeeper

Das Thema Booking hat uns im TP-Blog schon mehrfach beschäftigt. Nun gibt es politische Neuigkeiten aus Brüssel.

Booking ist ein wichtiger Akteur im europäischen Tourismus-Ökosystem und ist nun auch ein designierter Gatekeeper, meint EU-Kommissar Thierry Breton. „Wir werden daran arbeiten, dass das Unternehmen die DMA-Verpflichtungen innerhalb von sechs Monaten vollständig erfüllt. Die DMA erweist sich erneut als leistungsfähiges, aber flexibles Instrument zur Identifizierung und Regulierung von Unternehmen, die echte Gatekeeper sind.“

Auf der Grundlage der von Booking am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass es die relevanten Schwellenwerte erreicht, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt.

Booking – wie geht es weiter?

Nach seiner Benennung hat Booking nun sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Verpflichtungen im Rahmen des DMA zu erfüllen und den Endnutzern mehr Auswahl und Freiheit zu bieten sowie den gewerblichen Nutzern einen fairen Zugang zu den Gatekeeper-Diensten zu ermöglichen. Booking hat auch sechs Monate Zeit dafür, einen detaillierten Bericht vorzulegen mit Details dazu, wie das Unternehmen die einzelnen Verpflichtungen des DMA erfüllt. Einige der DMA-Verpflichtungen gelten jedoch mit sofortiger Wirkung, z. B. die Verpflichtung, die Kommission über jeden beabsichtigten Zusammenschluss im digitalen Sektor zu informieren.

Gatekeeper Pflichten

Die Kommission wird die tatsächliche Umsetzung und Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen. Kommt ein Gatekeeper den von der DMA festgelegten Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, die bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent betragen können. Bei systematischen Verstößen ist die Kommission auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verpflichtung eines Gatekeepers, ein Geschäft oder Teile davon zu verkaufen oder dem Gatekeeper den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem systematischen Verstoß zu verbieten.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Kommission.

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