28. Februar 2014 | 22:43 | Kategorie:
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Regulierung von E-Zigaretten

Das Europäische Parlament hat heute beschlossen: Hersteller von E-Zigaretten haben künftig zwei Möglichkeiten, um ihre Produkte zu vertreiben: Einerseits als Genussprodukte – in diesem Fall zählen E-Zigaretten als Tabakprodukte. Andererseits können Hersteller eine medizinische Lizenz einholen, wenn sie ihre E-Zigaretten als Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung bewerben und vertreiben möchten. Nach der heutigen Annahme der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten nun 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

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