9. Dezember 2012 | 20:25 | Kategorie:
0

Alles für den HUGO!

Der Fachverband Gastronomie hat dazu ein Schreiben der Kommunikationsabteilung von Hugo Boss vorliegen, indem ausdrücklich klargestellt wird, dass die Bezeichnung „Hugo“ für im Gastgewerbe gemixte und ausgeschenkte Getränke selbstverständlich verwendet werden darf, solange nicht der charakteristische und markenrechtlich geschützte Schriftzug oder das Logo der Firma Hugo Boss verwendet wird.

Kommentieren

Ihre Daten werden im Rahmen der Kommentarfunktion gespeichert, darüberhinaus aber für keine weiteren Zwecke verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentar zurücksetzen