25. September 2019 | 10:46 | Kategorie:
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Pricing mit Kur- bzw. Ortstaxe

Sehr viele Hoteliers bekamen in den letzten Wochen eine Benachrichtigung, dass eine separate Auspreisung der Kur- bzw. Ortstaxe gegen das Konsumentengesetz verstoße (§ 5a Abs 1 Z 3 KSchG). Das Gesetz sehe vor, dass Preise einschließlich aller Steuern und Abgaben angegeben werden müssen.

Die Kur- und Ortstaxe müsste somit von der Hotellerie in den Gesamtpreis eingerechnet und dieser Gesamtpreis entsprechend ausgewiesen werden. Es ist allerdings in vielen Ländern Usus, dass gewisse Abgaben extra ausgepreist werden. Insbesondere in der heimischen Ferienhotellerie ist dies eher die Regel als eine Ausnahme. Auch seitens der Gäste, also letztendlich vom Konsumenten her, gibt es diesbezüglich keine Einwände.

Die Konsumentenschützer haben aber nicht ganz unrecht, da gemäß den Vorschriften des PraG (Preisauszeichnungsgesetz) die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen sind (§9 Abs 1 PraG). Nachzulesen auch im Linde Buch: „Das Hotel und seine Gäste“. Ich glaube, dass nach der Regierungsbildung ein zeitnaher Termin im Bundesministerium für Konsumentenschutz nötig ist, damit eine klare Regelung in dieser Causa gefunden wird.

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