11. Mai 2011 | 16:08 | Kategorie:
0

Leitfaden für Stelleninserate

Es war in diesem Blog bereits Thema: Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten. Die Sanktionierung eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung erfolgt allerdings erst mit 1. Jänner 2012!*  Wir haben in Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktexperten der Industriellenvereinigung Infoblätter sowie eine FAQ Liste verfasst, um den Betrieben eine möglichst klare Richtschnur für das Verfassen von Inseraten zu geben und den bürokratischen Aufwand bestmöglich zu verringern: Anbei finden Sie das Infoblatt zum Download. Sie finden in den Dokumenten auch Ansprechpartner für Rückfragen. Für Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer ist die Beratung kostenlos.

Das Infoblatt zum Download: Angabe des Mindestentsgelts im Stelleninserat

* Ab 1.1.2012 erfolgt beim ersten Verstoß eine Ermahnung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro vorgesehen. Sanktioniert wird aber ausschließlich die formale Gestaltung (optische Richtigkeit) des Inserates. Wie auch bisher unterliegen Verstöße gegen das Arbeitsrecht weiterhin den jeweiligen materiellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Kommentieren

Ihre Daten werden im Rahmen der Kommentarfunktion gespeichert, darüberhinaus aber für keine weiteren Zwecke verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentar zurücksetzen